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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13 B (https://dejure.org/2013,9676)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.2013 - L 12 AS 175/13 B (https://dejure.org/2013,9676)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - L 12 AS 175/13 B (https://dejure.org/2013,9676)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313; 107, 299; 109, 279; und BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313, 107, 299; 109, 279; 113, 348; BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313; 107, 299; 109, 279; und BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313, 107, 299; 109, 279; 113, 348; BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313; 107, 299; 109, 279; und BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313, 107, 299; 109, 279; 113, 348; BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    In dem aktuell der Entscheidung NJW 1998, S. 1237, zugrunde liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof einerseits danach differenziert, ob die Observation den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berührt oder nicht.

    Zieht man aus der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1237, Schlüsse für den vorliegenden Fall, müsse man zu dem Ergebnis kommen, ein besonders intensiver und sensibler Eingriff sei nicht gegeben.

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313; 107, 299; 109, 279; und BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313, 107, 299; 109, 279; 113, 348; BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Hier sei auf die Regelung der sog. besonderen Gewaltverhältnisse verwiesen; dort sind bis zum Erlass der verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Bestimmungen Eingriffe in Grundrechte der "Anstaltsbenutzer" (vor allem Schüler, Strafgefangene) auch auf der Grundlage von "Anstaltsordnungen" akzeptiert worden (BVerwGE 56, 155 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 12 AS 201/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Hierzu hat der Senat in seiner Entscheidung vom 08.06.2011 - L 12 AS 201/11 B ER - Bezug genommen auf die Entscheidung des Bayrischen Landessozialgerichts vom 25.01.2008 - L 7 AS 72/07 - und dazu Folgendes ausgeführt:.
  • LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 72/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
    Hierzu hat der Senat in seiner Entscheidung vom 08.06.2011 - L 12 AS 201/11 B ER - Bezug genommen auf die Entscheidung des Bayrischen Landessozialgerichts vom 25.01.2008 - L 7 AS 72/07 - und dazu Folgendes ausgeführt:.
  • SG Kassel, 23.07.2015 - S 9 AS 820/12
    Damit ist die Feststellungsklage gegenüber der zivilrechtlichen Schadensersatzklage subsidiär (vgl. LSG NRW vom 13.5.2013 - L 12 AS 175/13 B, mwN, zitiert nach juris).
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